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gemeinde oberstreu                            von architekturweb

09_08_2000 

Mobilfunk-Station: Bedenken bleiben

OBERSTREU (M.O.) · Trotz Ferienzeit tagte der Gemeinderat in voller Besetzung.

 

 Im ersten Beratungspunkt hatte das Gremium in seiner jüngsten Sitzung über die Genehmigung eines Bauvorhabens der Mannesmann Mobilfunk GmbH zu entscheiden.

 

Diese will auf dem gemeindeeigenen Grundstück im Bereich des aufgelassenen Mittelstreuer Steinbruchs am Bilbesen eine Mobilfunk-Station errichten. Es handelt sich  um einen 30 Meter hohen Betonmast mit Arbeitsbühne und Betriebscontainer. Das Bauvorhaben war schon mehrmals Diskussionsgegenstand, denn die Meinungen, ob von einer solchen Anlage schädliche Strahlungen ausgehen, sind nicht einheitlich. Bürgermeister Stefan Ledermann rekapitulierte nochmals die Vorgeschichte und den derzeitigen Sachstand.

Die ursprünglich ins Auge gefassten Standorte auf dem Eiersberg und hinter der Bahnunterführung in Richtung Frickenhausen fanden nicht die Zustimmung der Naturschutzbehörde. Man fand schließlich einen Standort in der Nähe des Wasserwerkes. Der Wasserzweckverband Mellrichstädter Gruppe als Grundstückseigentümer gab seine Zustimmung, auch die Naturschutzbehörde  signalisierte ihr Einverständnis. Die Gemeinde hingegen meinte, die Anlage müsse in größerer Entfernung vom Ort errichtet werden.

Bereits damals wurde Bürgermeister Stefan Ledermann durch das Landratsamt darauf hingewiesen, dass es keine Gründe gebe, das Bauvorhaben abzulehnen, und  gegebenenfalls die von der Gemeinde verweigerte Baugenehmigung durch das Landratsamt ersetzt werden müsse. Im Einvernehmen mit der Mannesmann Mobilfunk GmbH wurde schließlich das Grundstück am Bilbesen als geeignet erachtet.

Gemeinderat Matthias Liebst vertrat die Auffassung, dass man noch weiter in die Nähe des Wasserhochbehälters rücken sollte. Dort sei bereits Stromanschluss vorhanden und auch eine ordnungsgemäße Zufahrt gegeben. Dem schloss sich auch der stellvertretende Bürgermeister Wolfgang Storath an. Er beantragte, das vorliegende Gesuch abzulehnen und die Mannesmann Mobilfunk GmbH zu bewegen, in das Gelände des Hochbehälters auszuweichen.

Ledermann gab zu bedenken, dass die Gemeinde zwar als Grundstückseigentümerin Nein sagen, aber mangels Ablehnungsgründe eine Baugenehmigung nicht verweigern könnte. Würde die Gemeinde ihr Grundstück am Bilbesen nicht zur Verfügung stellen, müsse damit gerechnet werden, dass Mannesmann die Anlage auf dem ihr bereits zugesagten Grundstück des Wasserzweckverbandes errichtet, also dort, wo man die Anlage nicht will.

Nach eingehender Beratung wurde der Antrag von Wolfgang Storath mit zwei Gegenstimmen abgelehnt und mit zwei Gegenstimmen dem Antrag der Mannesmann Mobilfunk GmbH stattgegeben. Dessen ungeachtet soll versucht werden, die GmbH zu bewegen, doch noch in Richtung Hochbehälter auszuweichen.