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gemeinde oberstreu                            von architekturweb

Abschnittweise Sanierung der Gaden
 Oberstreu (m.O.) Zum Bebauungsplan "Oberer Steinach" der Stadt Mellrichstadt, in dessen Bereich die angedachte Südspange fällt, hatte der Oberstreuer Gemeinderat keine Einwendungen.

Das Gremium nahm Kenntnis von der Stilllegung der Wasserversorgungsleitung von der Frickenhäuser Straße zur Panzerwaschanlage des Bundeswehr-Standortes Mellrichstadt. Hierzu teilte VG-Geschäftsstellenleiter Peter Schmitt mit, dass die Anlage offenbar recht störanfällig geworden ist. Die Versorgung erfolgt nunmehr anderweitig.

Der Überlandwerk Rhön GmbH kann, so das Dorfoberhaupt, mitgeteilt werden, dass im Jahre 2003 keine relevanten Straßenbaumaßnahmen anstehen, mit denen zwecks Kosteneinsparung gleichzeitig Verkabelungsmaßnahmen durchgeführt werden sollten.

Bezugnehmend auf einen Einzelfall besonderer Art richtete Bürgermeister Stefan Ledermann einen dringenden Appell an die Hundehalter, dafür zu sorgen, dass Gehwege und Anlagen, aber auch Privatgrundstücke nicht verunreinigt werden. Eine eigene Satzung hielt der Gemeinderat nicht für erforderlich, da die Gemeinde auch ohne Satzung von Fall zu Fall nach den Bestimmungen des Landesstraf-und Verordnungsgesetzes vorgehen und den Tierhalter mit entsprechenden Auflagen und Weisungen belegen kann. Das Problem sei nur, Zeugen zu finden, die bereits sind, ein unkorrektes Verhalten eines Hundehalters zu bestätigen.

Architekt Zühlke hat nunmehr den in Verbindung mit dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege erarbeiteten Plan für die Sanierung der Kirchgaden-Anlagen in Mittelstreu dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.

Die geschätzten Kosten liegen bei rund 117 000 Euro. Der Gemeinderat stimmte den Planunterlagen und der Ausführung zu. Man war sich jedoch einig, dass die gesamte Sanierungsmaßnahme nur in mehrjährigen Programmen und nur mit entsprechender Bezuschussung erfolgen kann.

Gemeinderätin Barbara Pfister machte sich zur Sprecherin einer Bürgerin in der Riethe, die gerne die Bahnunterführung beim TSV-Heim für Fahrzeuge gesperrt sehen möchte. Diesem Wunsch vermochte Bürgermeister Ledermann nicht zu folgen. Die sehr enge Unterführung kann von Pkws nur im Schritttempo durchfahren werden.

In gleicher Weise hielt das Ortsoberhaupt ein Geländer am Gemeindehaus nicht für erforderlich. Wenn dem so wäre, hätte sicherlich die Denkmalpflege längst eine entsprechende Anordnung getroffen.

Gemeinderat Hubert Zirk bemängelte, dass bei der Sanierung der Kreuzigungsgruppe am Friedhof Mittelstreu die durch Witterungseinfluss beschädigte Christusfigur restauriert, die beiden anderen Figuren jedoch noch nicht einmal gereinigt wurden. Dies soll nun durch die Gemeindearbeiter nachgeholt werden. Aufgeschlossen gegenüber der Bitte von Schulleiter Röhlinger zeigte sich der Gemeinderat. Im Grundschulgebäude Mittelstreu kann der Ausbau eines Raumes im Dachgeschoss erfolgen.
 
Bahnüberführung wird erneuert
 
Oberstreu (m.o.) Herausragender Beratungspunkt in der Gemeinderatssitzung war die Eisenbahnüberführung bei Kilometer 48 in der Riethe in Mittelstreu. Dieses Bauwerk ist mittlerweile in die Jahre gekommen und muss erneuert werden.
 
Die Eisenbahnbrücke überquert die Zufahrtsstraße von der B 19 zum Ortsteil Riethe. Das lngenieurbüro Mayer in Würzburg ist mit der Planfertigung beauftragt und hat nunmehr an die Gemeinde die Anfrage gerichtet, ob gemeindlicherseits Interesse an einer vergrößerten Ausführung besteht. Änderungswünsche müssten aber aus dem Gemeindesäckel bezahlt werden. Bei einer Änderung der lichten Höhe hätte die Gemeinde darüber hinaus auch die Kosten für die Anpassung der Straße zu tragen. Allerdings könnten die auf die Gemeinde entfallenden anteiligen Kosten bis zu 60 Prozent bezuschusst werden.

Die bestehende Überführung weist eine lichte Höhe von 3,7 Metern und eine lichte Breite von 4,0 Metern aus. Sofern keine geänderten Maße gewünscht werden, würde die Bahn eine neue Überführung mit den gleichen Maßen errichten und die Gemeinde hätte keinerlei Zahlungen zu leisten.

Der Neubau soll in der Weise erfolgen, dass dieser unmittelbar neben der bestehenden Brücke aufgeführt wird, die vorhandene Überführung also während der Bauzeit weiter genutzt wird.

Gemeinderat Matthias Liebst sprach sich für eine lichte Höhe von vier Metern aus. Als lichte Breite hielt er das jetzige Maß von vier Metern plus 1,50 Meter für einen Gehsteig für ausreichend.

Er gab zu bedenken, dass mit dem vorgesehenen Ausbau der B 19 dort eine Abbiegespur für die Riethe vorgesehen sei. Dann könne in diesem Bereich ein neues Baugebiet geschaffen werden. Schon aus diesem Grund sei eine Brücke mit größeren Maßen als die jetzige Überführung erforderlich, da die überquerte Straße als Zufahrt zum angedachten neuen Baugebiet unerlässlich sei.

Dieser Auffassung stimmten auch die übrigen Ratsmitglieder bei der Gemeinderatssitzung zu, doch möchte man etwas genauer über die Kosten informiert werden. Auf Vorschlag von Bürgermeister Stefan Ledermann, dem sich der Gemeinderat einstimmig anschloss, wird das Ingenieurbüro Mayer nunmehr gebeten, die auf die Gemeinde entfallenden Mehrkosten zu ermitteln. Dies soll für folgende Varianten erfolgen: bei jeweils einer lichten Höhe von 4 Metern: a) Lichte Breite wie bisher 4,0 Meter plus Breite für einen Gehsteig; b) lichte Breite 5,50 Meter plus Gehsteig; c) oder als weitere Alternative lichte Breite wie bisher 4,0 Meter
 
 

Mit Hammer und Meißel Steine  abtragen

Oberstreuer Gemeinderat lehnt nachträgliche Genehmigung der Einfriedung ab

Zahlreiche Bau- und Grundstücksangelegenheiten behandelte der Gemeinderat in der jüngsten Sitzung .

Keine Einwendungen gab es gegen das Bauvorhaben von Hans Georg Rösner (Erstellung eines Nebengebäudes im Anwesen Mellrichstädter Strasse 12 in Oberstreu). Vorbehalte hatte das Gremium auch nicht gegenüber einer Bauvoranfrage von Egon Diemer (Errichtung eines Maststalles für 1000 Mastschweine im Steinweg 3 in Mittelstreu). Die immissionsschutzrechtlichen Belange prüft das Landratsamt.

Ohne Gegenstimme passierte auch das Bauvorhaben von Edgar Menz (Anbau einer Einliegerwohnung im Anwesen Mellrichstädter Strasse 18, Oberstreu) die Ratsversammlung. Hinsichtlich der Dachneigung wurde Befreiung vom Bebauungsplan bewilligt.

Zu Hammer und Meißel wird wohl Francesco Cammarata greifen müssen, der seine Einfriedung am Anwesen Loheweg 16 in Mittelstreu höher gebaut hat, als es der Bebauungsplan zuläßt. Sein Antrag auf nachträgliche Genehmigung und Befreiung vom Bebuungsplan wurde einstimmig abgelehnt. Bürgrmeister Stefan Ledermann stellte unter Zustimmung des Ratsgremiums fest, dass man sich nicht dazu verleiten lassen dürfe, eine Ausnahme-Genehmigung zu erteilen, weil das Bauwerk bereits fertig ist. Dann wäre ein Nachahm-Effekt programmiert.

Positiv steht das Gremium der Bauvoranfrage von Thomas Wener gegenüber. Nach dessen Vorstellungen soll in der Handwerksgasse 11 in Oberstreu eine Scheune in Reihenhäuser umgewandelt werden. Günther Mültner darf in der Kirchstrasse 5 in Oberstreu seinen in deb öffentlichen Gehsteig gebauten Kellerlichtschacht belassen. Der Schacht muss jedoch auf gleicher Höhe wie die Gehsteigfläche, sicher abgedeckt und befahrbar sein.

Manfred Illig in Mittelstreu wurde durch einstimmigen Ratbeschluss gestattet, auf der Grundstücksfläche zwischen dem Feuerwehrgerätehaus und dem Anwesen Kern zu seinem Gartengrundstück zufahren. Allerdings muss er das Betreten seines Gartens gestatten, wenn dies zur Pflege und Erhaltung des Feuerwehrgerätehauses erforderlich ist.