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Kapelle als Mittelpunkt Eine längere Aussprache gab es in der Sitzung des Gemeinderates hinsichtlich der vorgesehenen
Umgestaltung des Friedhofes in Mittelstreu. Zu diesem Projekt nahm Dipl.Ing. Michael Mock an Hand umfangreicher Planunterlagen Stellung.
Aus der Vogelperspektive gesehen erkennt man, dass der Friedhof aus
drei verschiedenen Abteilungen besteht, nämlich dem auf der Westseite gelegenen ältesten Teil mit seinen Reihengräbern und der Friedhofskapelle, der in den 70er Jahren erfolgten Erweiterung nach Osten im Bereich
hinter der Kapelle mit Bau des Leichenhauses und schließlich der nochmaligen Erweiterung in östlicher Richtung, die zur Zeit als Rasenfläche besteht und noch keine Bestattung aufweist.
Michael Mock zeigte in
seinem Leitbild als Ziel auf, den gesamten Friedhof in eine Einheit umzubilden mit der Kapelle als Mittelpunkt. Notwendig wäre dabei auch eine sukzessive Änderung der Achse der Grabreihen, eine Maßnahme, die sehr
lange dauern würde. Der Weg vom westlichen Eingang zur Kapelle ist bereits einschließlich des Umgriffes gepflastert. Die Pflasterung sollte in östlicher Richtung bis zur Grundstücksgrenze fortgeführt werden.
Dorthin könnte die zur Zeit neben dem westlichen Eingang etwas im Abseits stehende Kreuzigungsgruppe verlegt werden und einen würdigen Abschluss bilden. Die Priestergräber sollten neben der Leichenhalle einen
besonderen Platz erhalten. Als erste Maßnahme müsste die Friedhofskapelle einen neuen Außenanstrich erhalten.
Nach reger Diskussion mit zahlreichen Anregungen schlug Bürgermeister Stefan Ledermann vor, unter
Berücksichtigung dieser Vorschläge eine neue Skizze zu erarbeiten und dann zu entscheiden. Der Gemeinderat war einverstanden.
Die Kommunale Entlastungsstraße für den Ortsteil Mittelstreu (Ortsumgehung)
war der herausragende Beratungspunkt der Gemeinderatssitzung. Einstimmig beschlossen wurde die Neufassung des Bebauungsplanes, soweit es den Bereich der geplanten Entlastungsstraße betrifft. Und zwar mit der Maßgabe, dass die Zufahrt zu zwei Anwesen noch abgeklärt werden muss.
Möglich sind zwei Varianten: Entweder man belässt es bei der bisherigen Zufahrt oder man wählt eine neue hochwasserfreie Erschließung von der Westseite her. Das Nähere ist noch mit den Beteiligten abzuklären.
Einstimmig genehmigt wurden die Entwurfsgenehmigung zum Bebauungsplan und zum integrierten Grünordnungsplan. Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange erfolgt gleichzeitig mit der Bürgerbeteiligung und
der öffentlichen Auslegung. Als weitere Maßnahme erfolgte, ebenfalls einstimmig, der Erlass einer Veränderungssperre mit dazugehöriger Satzung zur Sicherung der Planung für den Geltungs-bereich des Gesamtplanes.
Zum Bebauungsplan, der mittels Bildwerfer (neudeutsch: Powerpoint Representation) für alle gut sichtbar dargestellt wurde, nahm Architektin Gabriele Lanig vom Planungsbüro Maier (Würzburg) Stellung. Die Maßnahme
ist nach ihren Ausführungen in allen Details mit dem Straßenbauamt abgesprochen und ausgewiesen und dem Gemeinderat bekannt. Zwischenzeitlich wurde auch die Streuverlegung weitgehend abgeschlossen. Bei dem Gelände
handelt es sich vornehmlich um eine Auenlandschaft.
Bürgermeister Stefan Ledermann wies darauf hin, dass wegen des Grunderwerbes mit einer Anliegerin mehrere Gespräche, auch unter Zuziehung der Fachbehörden,
geführt wurden. Hinsichtlich der Zufahrtsmöglichkeit sollte man - wie dann auch geschehen - bei der Beschlussfassung eine Regelung treffen, die beiden Varianten gerecht werden kann.
Zum Grünordnungsplan, der
in den Bebauungsplan eingearbeitet wird, nahm Landschaftsplaner Dipl.Ing. Michael Mock eingehend Stellung. Der Baubereich liegt im Naturpark Bayerische Rhön. Den Belangen des Naturschutzes ist deshalb verstärkt
Rechnung zu tragen. Zumeist handelt es sich bei dem Gelände um hochkarätigen Auenbereich.
Jeder Eingriff erfordert die Schaffung von gleich großen Ausgleichsflächen, im gegenständlichen Bauvorhaben also 3,7
Hektar. Hinsichtlich der vorhandenen und einbezogenen geschützten Biotope ist eine besondere Genehmigung erforderlich. Für die Schutzzone ist mehr Ausgleichsfläche erforderlich als für die Erschließungszone.
Als Ausgleichsmaßnahmen bieten sich u.a. folgende Möglichkeiten an: Entsiegelung (bisherige Straße wird zurück gebaut und schmäler), Rückumwandlung von Acker- in Grünland, Extensivierungsmaßnahmen, Renaturierung des
Quellenüber- und -ablaufes, Rückbau der Ufersicherung, Neuanlage einer Streuobstwiese. Zur Zeit verfüge man bei den Ausgleichsflächen um einen Überschuss von 0,6 bis 0,7 Hektar. Der neue Bolzplatz für den TSV soll
sich unmittelbar nördlich an den jetzigen Sportplatz anschließen
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