Bauweisen
Im öffentlichen Baurecht unterscheidet man die beiden Hauptbauweisen als offene und geschlossene Bauweise. Daneben kann es noch andere Bauweisen geben. Im fränkischen Raum kennt man noch die halboffene oder `altfränkische` Bauweise.
Bei offener Bauweise müssen die Gebäude zu allen Grundstücksgrenzen Abstandsflächen [s.dort] einhalten. Diese Bebauungsform trifft man vor allem in Neubaugebieten an. Aber auch in Bereichen, in denen keine einheitliche Bauweise vorherrscht [sogenannte regellose Bebauung] gelten nach der Rechtssprechung die Regelung für offene Bauweise. Doppel- und Reihenhäuser mit einer Ausdehnung von max. 50 m sind in der offenen Bauweise möglich. Auch zulässige Grenzgaragen und Grenznebengebäude durchbrechen die offene Bauweise nicht [s.`Abstandsflächen`].
Bei geschlossener Bauweise werden die Gebäude ohne Abstandsflächen zu den seitlichen Grundstücken errichtet. Diese Bebauungsform sieht man vor allem in städtischen Bereichen [Stadtzentren], so beispielsweise auch in den Altstadtgebieten von Bad Neustadt a.d. Saale, Mellrichstadt, Bad Königshofen i.Gr., Ostheim v.d.Rhön, Bischofsheim a.d.Rhön und Fladungen. Hier reiht sich Haus an Haus. Die geschlossene Häuserzeile wird nur durch Strassen, Gassen oder öffentliche Plätze unterbrochen. Auf dem Land findet man die geschlossene Bauweise nur in den rückwärtigen Grundstücksbereichen [Scheunenriegel].
Bei halboffener Bauweise stehen die Gebäude an einer der beiden seitlichen Grenzen. Der sich so ergebende Wechsel von Haus-Hof-Haus-Hof ist das typische Merkmal dieser altfränkischen Siedlungstruktur. Dabei liegen die für die Belichtung, Belüftung und Besonnung der Aufenthaltsräume notwendige Abstandsflächen nicht nebeneinander, sondern sie überlagern sich auf der Hoffläche. Hierdurch ist die Bebauung einerseits nicht so weiträumig wie bei einer offenen Bauweise und anderseits nicht so dicht und eng wie bei geschlossener Bauweise. Nachdem die Hoffläche nicht überbaut werden darf, ist zugleich der Brandschutzabstand gewährleistet. Deshalb dürfen im Bereich der halboffenen Bauweise in der Grenzwand Fenster errichtet werden, was bei offener und geschlossener Bauweise nicht erlaubt ist. Typische Beispiele für die unterschiedlichen Bauweisen finden Sie in den Lageplanausschnitten [s.unten].
Der Begriff `Bauweise` wird noch in einem anderen Zusammenhang verwendet. So ist mit der Bezeichnung `bodenständige Bauweise` ein typischer, die heimatliche Kulturlandschaft prägender Baustil gemeint, der sich z.B. durch besondere Proportionen der Gebäude und Gebäudeteile [Balkon, Dachüberstand u.a.], durch bestimmte Dachneigungen [etwa das in Franken übliche Steildach mit ca.52 Grad Neigung], Dachformen [wie Satteldach], Fensterformen [hochrechteckiges Format, Sprossen mit bestimmter Einteilung usw.], einheimisches Material [etwa Fachwerk, Holzschindeln, Verschieferung] auszeichnet. In Gebieten mit einer besonders ausgeprägten Bauweise sind fremde, ebenfalls landschaftsgebundene Bauweisen grundsätzlich nicht erlaubt. Sie würde beispielsweise in einem Gebiet mit typischer fränkischer Bauweise ein typisch oberbayerisches Haus mit flacher Dachneigung, breitem Giebel, grossen Dachüberständen und umlaufendem Holzbalkon nicht zugelassen, weil es landschaftsfremd und dadurch störend auf seine Umgebung [Fremdkörper] wirken würde.


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January 2003