Bauweisen
Im öffentlichen Baurecht unterscheidet man die beiden Hauptbauweisen
als offene und geschlossene Bauweise. Daneben kann es noch andere Bauweisen
geben. Im fränkischen Raum kennt man noch die halboffene oder `altfränkische`
Bauweise.
Bei offener Bauweise müssen die Gebäude zu allen Grundstücksgrenzen
Abstandsflächen [s.dort] einhalten. Diese Bebauungsform trifft man
vor allem in Neubaugebieten an. Aber auch in Bereichen, in denen keine
einheitliche Bauweise vorherrscht [sogenannte regellose Bebauung] gelten
nach der Rechtssprechung die Regelung für offene Bauweise. Doppel-
und Reihenhäuser mit einer Ausdehnung von max. 50 m sind in der offenen
Bauweise möglich. Auch zulässige Grenzgaragen und Grenznebengebäude
durchbrechen die offene Bauweise nicht [s.`Abstandsflächen`].
Bei geschlossener Bauweise werden die Gebäude ohne Abstandsflächen
zu den seitlichen Grundstücken errichtet. Diese Bebauungsform sieht
man vor allem in städtischen Bereichen [Stadtzentren], so beispielsweise
auch in den Altstadtgebieten von Bad Neustadt a.d. Saale, Mellrichstadt,
Bad Königshofen i.Gr., Ostheim v.d.Rhön, Bischofsheim a.d.Rhön
und Fladungen. Hier reiht sich Haus an Haus. Die geschlossene Häuserzeile
wird nur durch Strassen, Gassen oder öffentliche Plätze unterbrochen.
Auf dem Land findet man die geschlossene Bauweise nur in den rückwärtigen
Grundstücksbereichen [Scheunenriegel].
Bei halboffener Bauweise stehen die Gebäude an einer der beiden seitlichen
Grenzen. Der sich so ergebende Wechsel von Haus-Hof-Haus-Hof ist das typische
Merkmal dieser altfränkischen Siedlungstruktur. Dabei liegen die für
die Belichtung, Belüftung und Besonnung der Aufenthaltsräume
notwendige Abstandsflächen nicht nebeneinander, sondern sie überlagern
sich auf der Hoffläche. Hierdurch ist die Bebauung einerseits nicht
so weiträumig wie bei einer offenen Bauweise und anderseits nicht
so dicht und eng wie bei geschlossener Bauweise. Nachdem die Hoffläche
nicht überbaut werden darf, ist zugleich der Brandschutzabstand gewährleistet.
Deshalb dürfen im Bereich der halboffenen Bauweise in der Grenzwand
Fenster errichtet werden, was bei offener und geschlossener Bauweise nicht
erlaubt ist. Typische Beispiele für die unterschiedlichen Bauweisen
finden Sie in den Lageplanausschnitten [s.unten].
Der Begriff `Bauweise` wird noch in einem anderen Zusammenhang verwendet.
So ist mit der Bezeichnung `bodenständige Bauweise` ein typischer,
die heimatliche Kulturlandschaft prägender Baustil gemeint, der sich
z.B. durch besondere Proportionen der Gebäude und Gebäudeteile
[Balkon, Dachüberstand u.a.], durch bestimmte Dachneigungen [etwa
das in Franken übliche Steildach mit ca.52 Grad Neigung], Dachformen
[wie Satteldach], Fensterformen [hochrechteckiges Format, Sprossen mit
bestimmter Einteilung usw.], einheimisches Material [etwa Fachwerk, Holzschindeln,
Verschieferung] auszeichnet. In Gebieten mit einer besonders ausgeprägten
Bauweise sind fremde, ebenfalls landschaftsgebundene Bauweisen grundsätzlich
nicht erlaubt. Sie würde beispielsweise in einem Gebiet mit typischer
fränkischer Bauweise ein typisch oberbayerisches Haus mit flacher
Dachneigung, breitem Giebel, grossen Dachüberständen und umlaufendem
Holzbalkon nicht zugelassen, weil es landschaftsfremd und dadurch störend
auf seine Umgebung [Fremdkörper] wirken würde.
Bauweisen
January 2003