ü_1.htm
Überdachungen
Sie sind grundsätzlich genehmigungspflichtig, auch wenn
sie nur auf Stützen ruhen und keine Umfassungswände haben. >Genehmigungsfrei
sind Hausüberdachungen bis 4 m². Hinsichtlich überdachter
Stellplätze s. unter Carports.
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Schirber,Freitag, 26. Juli 2002