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Überdachungen
Sie sind grundsätzlich genehmigungspflichtig, auch wenn sie nur auf Stützen ruhen und keine Umfassungswände haben. >Genehmigungsfrei sind Hausüberdachungen bis 4 m². Hinsichtlich überdachter Stellplätze s. unter Carports.


Übernahme von Abstandsflächen
S.Abstandsflächen-Sonderregelungen Nr.7

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